

Wussten Sie schon:
„Den Landkreisen, Gemeinden, Verwaltungsverbänden und Zweckverbänden bleibt es überlassen, welches Unternehmen mit der Herstellung der Dienstsiegel beauftragt wird. Einer besonderen Zulassung bedarf es nicht.“
(Quelle: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gestaltung kommunaler Dienstsiegel (VwV KomDienstsiegel); vom 29. November 1999, [geändert durch VwV vom 26. Januar 2005 (SächsABl. S. 126) mit Wirkung vom 18. Februar 2005]