
Wussten Sie schon:
„Den Landkreisen, Gemeinden, Verwaltungsverbänden und Zweckverbänden
bleibt es überlassen, welches Unternehmen mit der Herstellung der
Dienstsiegel beauftragt wird. Einer besonderen Zulassung bedarf es
nicht.“
(Quelle: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen
Staatsministeriums des Innern über die Gestaltung kommunaler
Dienstsiegel (VwV KomDienstsiegel); vom 29. November 1999, [geändert
durch VwV vom 26. Januar 2005 (SächsABl. S. 126) mit Wirkung vom 18.
Februar 2005]